Sozialpädagogische Familien- und Einzelhilfe
Manchmal geschehen Dinge, die Familien aus ihrem Alltag werfen und Unterstützung von außen notwendig machen. Unsere Angebote im Bereich Hilfen zur Erziehung umfassen aufsuchende Hilfen. Sie richten sich an den gesamten Familienverbund und haben das Ziel einer intensiven Hilfe zur Selbsthilfe.
Die ambulanten Hilfen zur Erziehung werden im Rahmen der Leistungen der Jugendhilfe nach §§27 ff. des SGB VIII durch pädagogische Fachkräfte erbracht.
Das Unterstützungsangebot richtet sich an Familiensysteme, Kinder- und Jugendliche in deren persönlichem Lebensumfeld.
Unser Tätigkeitsfeld:
Sozialpädagogische Familienhilfe §31 SGBVIII:
Die sozialpädagogische Familienhilfe soll durch eine intensive Betreuung und Begleitung von Familien bei der Wahrnehmung des Erziehungsauftrages oder in Krisen und Konflikten aber auch im Kontakt mit Behörden unterstützend tätig werden. Dabei betrachten wir die Familie als Experten ihrer Lebenswelt, welche durch die Unterbreitung von Angeboten durch die Fachkräfte, aktivierend und stärkend, begleitet werden.
Erziehungsbeistandschaft §30 SGB VIII
Die Erziehungsbeistandschaft ist ein Unterstützungsangebot vorrangig für Kinder oder Jugendliche. Der Erziehungsbeistand orientiert sich dabei an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und soll bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen. Im Mittelpunkt der Hilfe steht generell der individuelle junge Mensch mit seinen Bedürfnissen. Je nach Situation schließt die Erziehungsbeistandschaft jedoch elternunterstützende Beratungen ein.
Hilfe für junge Volljährige §41 SGBVIII
Die Hilfen für junge Volljährige sind ein Unterstützungsangebot für junge Erwachsene. Im Fokus des Angebotes steht die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und eigenverantwortlichen, selbständigen Lebensführung des jungen Menschen.
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Sozialpädagogische Familien- und Einzelhilfe
Berliner Straße 54
03046 Cottbus
Ansprechpartner/in: Heike Petersen
Mobil: 0151 42639998
E-Mail: hze-cottbus@stiftung-spi.de
Öffnungszeiten
Die Hilfen zur Erziehung sind ein ambulantes Angebot und richten sich nach den Bedarfen der Familien.
- aufsuchende, ambulante Hilfe
- Sicherung der elementaren Grundbedürfnisse der Familie
- Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern
- Förderung der Entwicklungschancen der Kinder
- Integration in das soziale Umfeld
- Befähigung der Familienmitglieder Krisen und Probleme eigenständig zu lösen
- aufsuchend im privaten Lebensbereich der Familie
- Elterngespräche und Einzelgespräche
- (Freizeit) Aktivitäten mit der ganzen Familie oder einzelnen Familienmitgliedern
- Teilzielfestlegungen analog des Hilfeplanes, Überprüfung und Anpassung
- Genogrammarbeit, Rollenspiele, visualisierte Darstellung von adäquaten Arbeitsmitteln
- Bereitstellung von außerhäusligen Beratungs- und Anlaufstellen
Hilfen zur Erziehung werden durch das Jugendamt zugewiesen. Dafür ist durch die Familie ein Antrag im Jugendamt zu stellen. Die Kosten für die Hilfe trägt das Jugendamt.
aktiv
Zeitraum: seit 06/2012